Hilfe zu Hause

Verhinderungspflege in Paderborn: Zeit für Ihre Pause

Mit unserer Verhinderungspflege in Paderborn bleibt Ihr Angehöriger zu Hause betreut, wenn Sie ausfallen oder Erholung brauchen. Wir vertreten Sie stundenweise oder an mehreren Tagen.

Verhinderungspflege

Wenn Sie selbst einmal ausfallen

  • Sie pflegen einen Angehörigen und brauchen Zeit für einen Arzttermin, Urlaub oder einen freien Nachmittag? Unsere Verhinderungspflege in Paderborn unterstützt Sie dabei. Während Ihrer Abwesenheit übernehmen wir die Betreuung. Die Kosten trägt die Pflegekasse im Rahmen des verfügbaren Budgets.

  • Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag, auch Entlastungsbudget genannt. Eine Vorpflegezeit ist nicht mehr erforderlich. Wir helfen Ihnen beim Antrag, planen mit Ihnen die Vertretung und unterstützen Sie bei der Abrechnung.

Leistungsumfang

So begleiten wir Ihren Angehörigen

Die gewohnten Abläufe Ihres Angehörigen geben uns Orientierung für die Betreuung.

  • Zeit für Gespräche und gemeinsame Beschäftigung
  • Gemeinsame Spaziergänge an der Pader
  • Mahlzeiten zubereiten
  • An Trinken und Medikamente erinnern
  • Leichte Arbeiten im Haushalt
  • Zu Terminen außer Haus begleiten
  • Menschen mit Demenz betreuen
  • Nach jedem Einsatz berichten wir Ihnen
Für wen

Wem hilft die Vertretung?

  • Angehörige, die pflegen

    Sie möchten verreisen, sich erholen oder in Ruhe Ihre eigenen Termine wahrnehmen.

  • Wenn Sie selbst krank sind

    Sie können sich kurzfristig nicht kümmern, Ihr Angehöriger braucht aber weiterhin Betreuung.

  • Pflege neben dem Beruf

    Sie suchen Entlastung, damit sich Ihre Arbeit und die Pflege eines Angehörigen besser vereinbaren lassen.

  • Betreute ab Pflegegrad 2

    Sie leben zu Hause und erhalten dort Pflege durch Angehörige oder Menschen aus Ihrem Bekanntenkreis.

Finanzierung

Welches Budget steht zur Verfügung?

Ab Pflegegrad 2 stellt die Pflegekasse einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit. Während der Verhinderungspflege erhalten Sie die Hälfte des Pflegegeldes weiter, für bis zu acht Wochen im Jahr.

  • ab Pflegegrad 23.539 €pro Jahr

    Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

    Gemeinsamer Topf für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Vertretung bis zu 8 Wochen im Jahr, eine Vorpflegezeit entfällt.

    § 42a SGB XI
  • ab Pflegegrad 250 %Pflegegeld weiter

    Pflegegeld bei Verhinderungspflege

    Solange wir Sie vertreten, läuft die Hälfte des Pflegegeldes weiter, bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr.

    § 39 SGB XI

Stand: 2026. Wie viel vom Jahresbetrag Ihnen noch zur Verfügung steht, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse. Wir helfen beim Nachfragen.

Ablauf

So planen wir Ihre Vertretung

  1. Zeitraum nennen

    Nennen Sie uns Zeitraum und Wünsche für die Betreuung. Sie können auch kurzfristig anfragen.

  2. Erstes Kennenlernen

    Vor der Vertretung lernen wir Ihren Angehörigen kennen und besprechen seinen gewohnten Tagesablauf.

  3. Betreuung

    Wir betreuen Ihren Angehörigen während Ihrer Abwesenheit und kümmern uns um die Abrechnung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad steht meinem Angehörigen Verhinderungspflege zu?

Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, wenn Ihr Angehöriger zu Hause von einer privaten Pflegeperson gepflegt wird. Seit Juli 2025 muss diese Pflege nicht mehr über eine bestimmte Vorpflegezeit bestanden haben.

Wo beantrage ich die Verhinderungspflege für meinen Angehörigen?

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen. Wir unterstützen Sie beim Antrag und bei der Abrechnung. Rufen Sie uns an, damit wir Ihren Betreuungsbedarf besprechen können.

Wie viele Stunden Betreuung können wir mit dem Budget nutzen?

Das hängt von Ihrem Betreuungsbedarf und dem verfügbaren Budget ab. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Wir rechnen mit Ihnen durch, wie viele Stunden Betreuung das Budget abdeckt.

Kann ich Verhinderungspflege auch nur für einen Nachmittag nutzen?

Ja, Sie können die Verhinderungspflege stundenweise nutzen. Das passt etwa, wenn Sie einen freien Nachmittag in der Woche brauchen oder einen eigenen Termin wahrnehmen möchten.

Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden?

Wenn die Vertretung bereits stattgefunden hat, klären Sie bitte mit Ihrer Pflegekasse, ob eine rückwirkende Beantragung in Ihrem Fall möglich ist und welche Nachweise sie benötigt. Wir unterstützen Sie beim Antrag und bei der Abrechnung.

Kann man mit Pflegegrad 1 Verhinderungspflege beantragen?

Mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege. Diese ist ab Pflegegrad 2 vorgesehen. Eine andere Möglichkeit ist der Entlastungsbetrag. Wir beraten Sie dazu, welche Unterstützung im Alltag für Sie infrage kommt. Rufen Sie uns unter 05251 6889271 an.

Sie planen eine Auszeit und haben noch Fragen? Rufen Sie uns an, wir planen die Vertretung mit Ihnen.

Kostenlose Erstberatung

Gönnen Sie sich die Pause

Sagen Sie uns, wann Sie Zeit für sich brauchen. Wir lernen Ihren Angehörigen vorher kennen und übernehmen die Betreuung.