Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3
SGB XI in Paderborn
Wer Pflegegeld bezieht, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beraten Sie und senden den Nachweis an Ihre Pflegekasse.

Was der Beratungsbesuch bedeutet
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 in Paderborn ist regelmäßig nötig, wenn Sie Pflegegeld beziehen und Angehörige Sie pflegen. Den Besuch müssen Sie Ihrer Pflegekasse nachweisen. Ohne Nachweis kann die Kasse das Pflegegeld kürzen und bei Wiederholung einstellen.
Beim Besuch geht es nicht nur um den Pflichtnachweis. Wir besprechen mit Ihnen, wie die Pflege zu Hause gelingt und wo Sie Unterstützung brauchen. Sie erhalten praktische Tipps und Hinweise zu weiteren Leistungen. Den Nachweis schicken wir direkt an Ihre Pflegekasse.

Was wir beim Besuch besprechen
Planen Sie für den Besuch meist 30 bis 60 Minuten ein.
- Ihre Pflegesituation gemeinsam besprechen
- Praktische Tipps für die tägliche Pflege
- Beratung zu passenden Hilfsmitteln
- Mehr Sicherheit in Ihrem Zuhause
- Weitere Leistungen kennenlernen
- Angehörige im Alltag entlasten
- Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse
- Videoberatung bitte erfragen
Wer den Beratungsbesuch braucht
Pflegegeld ab Pflegegrad 2
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist dieser Besuch für Sie gesetzlich vorgeschrieben.
Mit Pflegegrad 1
Sie können sich freiwillig bei einem Besuch beraten lassen.
Pflegende Angehörige mit Fragen
Wir beantworten Ihre Fragen und geben Ihnen praktische Tipps für den Pflegealltag.
Pflegegrad neu erhalten
Wir besprechen mit Ihnen, welche Leistungen Ihnen mit Ihrem Pflegegrad zustehen.
Wer zahlt und wie oft ist der Besuch?
Für Sie ist der Beratungsbesuch kostenlos. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Besuch einmal pro Halbjahr vorgesehen, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Vierteljahr.
- ab Pflegegrad 1131 €pro Monat
Entlastungsbetrag
Unabhängig vom Beratungsbesuch: monatliches Budget für Alltagshilfe, ungenutzt ins folgende Kalenderhalbjahr übertragbar.
§ 45b SGB XI - ab Pflegegrad 142 €pro Monat
Pflegehilfsmittel
Beim Besuch sprechen wir auch über Verbrauchsartikel wie Handschuhe, die die Kasse bei Pflege zu Hause monatlich zahlt.
§ 40 Abs. 2 SGB XI
Stand: 2026. Welche Leistungen zu Ihrem Pflegegrad passen, ist ein fester Teil unseres Beratungsbesuchs.
So läuft Ihr Termin ab
Rufen Sie uns an
Unter 05251 6889271 vereinbaren wir mit Ihnen einen passenden Termin.
Beratung zu Hause
Wir besuchen Sie zu Hause und besprechen mit Ihnen, wie die Pflege im Alltag läuft.
Nachweis senden
Nach dem Besuch schicken wir den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse.
Beratungsbesuch § 37 Abs. 3 in allen Stadtteilen von Paderborn
Den Beratungsbesuch machen wir bei Ihnen zu Hause, egal in welchem Paderborner Stadtteil Sie wohnen.
Häufige Fragen
Wie oft muss ich einen Beratungsbesuch nachweisen?
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist der Besuch bei Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr Pflicht. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist er einmal pro Vierteljahr nötig. Mit Pflegegrad 1 können Sie die Beratung freiwillig nutzen.
Was passiert, wenn der Nachweis für den Beratungsbesuch fehlt?
Ohne den erforderlichen Nachweis kann Ihre Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Fehlt er wiederholt, kann sie die Zahlung ganz einstellen. Wir erinnern Sie gern rechtzeitig an Ihren nächsten Termin.
Fallen für den Beratungsbesuch Kosten für mich an?
Nein, der Beratungsbesuch ist für Sie kostenlos. Ihre Pflegekasse trägt die Kosten. Wir rechnen den Besuch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Ist eine Pflegeberatung auch per Video möglich?
Bitte fragen Sie bei der Terminvereinbarung, ob eine Beratung per Video für Ihren Besuch möglich ist. So klären wir die Form des Termins vorab mit Ihnen.
Sie möchten einen Beratungstermin? Rufen Sie uns an, wir stimmen den Termin mit Ihnen ab.
Ihr nächster Beratungsbesuch steht an?
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihnen zu Hause. Den Nachweis für die Pflegekasse schicken wir nach dem Besuch ab.
