Ratgeber

Pflegegrade verstehen: Leistungen ab Pflegegrad 1

Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt. Wir erklären, wie die Einstufung funktioniert und wie Sie zu Ihrem Pflegegrad kommen.

Was ist ein Pflegegrad?

Bei Pflegegrad 1 gehören Leistungen wie der Entlastungsbetrag zur Unterstützung im Alltag. Der Pflegegrad beschreibt, wie selbstständig ein Mensch im Alltag ist. Die fünf Stufen reichen von Pflegegrad 1 bei geringen Beeinträchtigungen bis Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege.

Bei der Einstufung zählen nicht nur körperliche Einschränkungen. Auch Orientierung, Gedächtnis und psychische Belastungen werden berücksichtigt. Deshalb können Menschen mit beginnender Demenz ebenfalls einen Pflegegrad erhalten, auch wenn sie körperlich noch vieles selbst schaffen.

Begutachtung

Worauf es bei der Begutachtung ankommt

  • Beweglichkeit
  • Denken, Verstehen und sich verständigen
  • Verhaltensweisen und psychische Belastungen
  • Sich selbst versorgen, etwa beim Waschen und Essen
  • Mit Krankheit und Therapien umgehen
  • Den Alltag gestalten und Kontakte pflegen

Einen Pflegegrad beantragen: So geht es

Wenden Sie sich für den Antrag an Ihre Pflegekasse. Sie gehört zu Ihrer Krankenkasse. Sie können dort anrufen oder ein formloses Schreiben schicken. Anschließend besucht Sie eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu Hause.

Schreiben Sie vor dem Termin auf, wobei Sie im Alltag Unterstützung brauchen. Bitten Sie eine vertraute Person, dabei zu sein. Die Weißen Elfen in Paderborn helfen Ihnen bei der Vorbereitung und beraten Sie danach, wie Sie Ihre Leistungen nutzen können.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wo und wie stelle ich den Antrag auf einen Pflegegrad?

Sie können Ihre Pflegekasse anrufen oder ihr ein formloses Schreiben schicken. Teilen Sie mit, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen möchten. Die Pflegekasse veranlasst anschließend die Begutachtung.

Worauf achtet der Medizinische Dienst beim Hausbesuch?

Im Mittelpunkt steht, wie selbstständig Sie Ihren Alltag bewältigen. Die Gutachterin oder der Gutachter betrachtet dafür sechs Bereiche. Dazu gehören etwa Ihre Beweglichkeit, die Selbstversorgung und die Gestaltung Ihres Tages.

Was kann ich tun, wenn ich die Einstufung für falsch halte?

Sie können der Einstufung widersprechen, wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind. Legen Sie dafür innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch ein.

Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 für Alltagshilfe?

Ab Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag nutzen. Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Wir beraten Sie in Paderborn zum Entlastungsbetrag und zu den Kosten der Unterstützung im Alltag.

Sie stecken mitten im Antrag und haben Fragen? Rufen Sie uns an, wir helfen bei der Vorbereitung.

Kostenlose Erstberatung

Gut vorbereitet zur Begutachtung

Wir gehen mit Ihnen durch, was der Medizinische Dienst wissen möchte, und erklären danach, welche Leistungen Ihnen zustehen.