Finanzierung

Entlastungsbetrag in Paderborn für Hilfe im Alltag nutzen

Sie möchten den Entlastungsbetrag in Paderborn für Alltagshilfe nutzen? Ab Pflegegrad 1 trägt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Wir erklären Ihnen die Budgets und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.

Budgets

Welche Budgets können Sie nutzen?

Ihr Pflegegrad entscheidet darüber, welche Budgets Sie nutzen können. Es lohnt sich auch, nach nicht verbrauchten Beträgen zu schauen. Diese können helfen, Unterstützung im Alltag zu finanzieren.

  • ab Pflegegrad 1131 €pro Monat

    Entlastungsbetrag

    Für Alltagshilfe, Haushalt und Betreuung durch anerkannte Anbieter. Nicht verbrauchte Beträge eines Jahres können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

    § 45b SGB XI
  • ab Pflegegrad 23.539 €pro Jahr

    Verhinderungs- & Kurzzeitpflege

    Gemeinsamer Jahresbetrag, z. B. für eine Vertretung zu Hause, wenn die Pflegeperson verhindert ist, bis zu 8 Wochen im Jahr, ohne Vorpflegezeit.

    § 42a SGB XI
  • ab Pflegegrad 2bis 40 %der Pflegesachleistung

    Umwandlungsanspruch

    Nicht genutzte Pflegesachleistungen können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

    § 45a Abs. 4 SGB XI
  • ab Pflegegrad 142 €pro Monat

    Pflegehilfsmittel

    Für Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen, zum Beispiel als Pflegebox.

    § 40 Abs. 2 SGB XI

Stand: 2026. Ob und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen, hängt von Ihrem Pflegegrad und Ihrer Situation ab. Wir prüfen das gern mit Ihnen.

Unsere Preise

Entlastungsbetrag in Paderborn: Kosten klären

Unser Stundensatz beträgt 38 €, dazu kommt eine Anfahrtspauschale von 6,95 € pro Termin. Als anerkannter Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag rechnen wir diese Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Mit dem Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ist zum Beispiel eine feste Unterstützung von etwa anderthalb Stunden alle 14 Tage möglich. Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzliche Stunden über weitere Budgets oder privat dazubuchen.

Budgets im Blick

Nicht genutzte Entlastungsbeträge werden angespart. Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Wir prüfen gern mit Ihnen, wie viel Guthaben Sie noch haben.

Abrechnung

So läuft die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse

  1. Pflegegrad klären

    Gemeinsam schauen wir, welchen Pflegegrad Sie haben und welche Budgets Sie für Unterstützung im Alltag nutzen können.

  2. Abtretungserklärung geben

    Mit Ihrer unterschriebenen Abtretungserklärung können wir die Leistungen direkt bei Ihrer Pflegekasse einreichen.

  3. Wir rechnen direkt ab

    Sie erhalten eine Übersicht unserer Einsätze. Wir kümmern uns um die Unterlagen für die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Vor Ort

Finanzierung in allen Stadtteilen von Paderborn

Den Entlastungsbetrag können Sie für unsere Hilfe in jedem Paderborner Stadtteil einsetzen. Wählen Sie Ihren Ort.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Kann ich nicht verbrauchten Entlastungsbetrag ansparen?

Ja, nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Sie müssen den Betrag also nicht jeden Monat vollständig nutzen. Nach dem folgenden Kalenderhalbjahr verfallen die Restbeträge.

Habe ich schon ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Ja. Wer zu Hause lebt, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag bis zu 131 € im Monat ab Pflegegrad 1. Das gilt für die Pflegegrade 1 bis 5. Der Betrag ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen.

Muss ich die Alltagshilfe zunächst selbst bezahlen?

Nein, wenn Sie uns eine Abtretungserklärung geben. Damit rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Übersteigen die Kosten Ihr verfügbares Budget, stellen wir Ihnen nur diesen zusätzlichen Betrag nach Absprache in Rechnung.

Wie kann ich Pflegesachleistungen für Alltagshilfe umwandeln?

Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % Ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen für Alltagshilfe umwandeln. Damit lassen sich zusätzliche Stunden für die Unterstützung im Alltag finanzieren.

Welche Nachweise braucht die Pflegekasse für den Entlastungsbetrag?

Für die direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse geben Sie uns eine Abtretungserklärung. Sie erhalten eine Übersicht über unsere Einsätze. Um die Abrechnungsunterlagen kümmern wir uns. Welche weiteren Nachweise Ihre Kasse gegebenenfalls benötigt, erfragen Sie dort.

Sie möchten wissen, wie viel Budget Sie noch haben? Rufen Sie uns an, wir schauen gemeinsam nach.

Kostenlose Erstberatung

Lassen Sie Ihr Budget nicht verfallen

Nicht genutzte Beträge gehen nur bis ins folgende Kalenderhalbjahr mit. Rufen Sie uns an, wir prüfen mit Ihnen, wie Sie Ihr Budget für Hilfe im Alltag einsetzen.